Alltagsbegleiter können eine hilfreiche Unterstützung im Alltag sein, die Gesellschaft leiten, Erledigungen abnehmen und begleiten, Dienste im Haushalt übernehmen oder bei der leichten Pflege helfen. Vor allem pflege- und betreuungsbedürftige Menschen, die noch im eigenen Zuhause leben, profitieren von uns Alltagshelfern. Pflegepersonal sowie pflegende Angehörige werden damit ebenfalls entlastet.
Entrümpelung und Umzugshilfe
Neben unseren zahlreichen Erfahrungen in der Betreuung unserer Kundschaft haben wir festgestellt,
dass wir auch mit diesem Service eine hilfreiche Leistung anbieten können.
Wir helfen Ihnen, ganz nach Ihren Individuellen Wünschen, einen Stressfreien Umzug zu ermöglichen.
Dabei sind wir uns unserer Verantwortung für Ihre persönlichen Gegenstände bewusst und unser Fachpersonal verpackt schnell, einfach und unkompliziert alles sicher für Ihr neues Zuhause.
Zu unseren Service bieten wir an:
Gerne helfen wir Ihnen mit den Unterlagen zur Bewilligung bei den Pflegekassen.
Sollte wider Erwarten etwas beschädigt werden, sind wir selbstverständlich über eine Betriebshaftpflichtversicherung versichert. Diese deckt Sachschäden, die durch uns verursacht würden und Personenschäden ab.
Leistungen der Pflegeversicherung werden häufig nicht in Anspruch genommen, da diese dem Pflegebedürftigen sowie dessen Angehörigen unbekannt sind. Wir beraten Sie gerne, welche Leitungen Sie in Anspruch nehmen können.
Bei Vorliegen eines Pflegegrades können Leistungen im rahmen der Verfügbaren Budgets über die Pflegeversicherung abgerechnet werden (z.B. über die Pflegesachleistungen, die Verhinderungspflege oder den Entlastungsbetrag).
Den Versicherten steht ein Entlastungsbetrag von bis zu 125 € monatlich zur Verfügung (z.B. für Haushaltsnahe Dienstleistungen).
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten einer Ersatzpflege, die sogenannte Verhinderungspflege. Diese kann auch Stundenweise in Anspruch genommen werden. Der Anspruch besteht immer zusätzlich, auch wenn Ambulant Sachleistungen eines Pflegedienstes in Anspruch genommen werden.
Den Versicherten stehen bis zu 1612 € pro Jahr Verhinderungspflege zur Verfügung. Ergänzend können bis zu 50 % des Leistungsbetrages für die kurzzeitpflege (806 € pro Jahr) und die Verhinderungspflege genutzt werden.
Unsere Mitarbeiter sind darauf geschult, dass wir Dienstleistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen können.
Als Alltagsbegleiter sind wir genau dort, wo unsere Dienste gefordert sind, in der gewohnten Umgebung unserer Kunden.
Unsere Versorgungsgebiete erstrecken sich über die Landkreise Oldenburg und Vechta sowie die daran angrenzenden Regionen und Ortschaften.
Wir freuen und über ihre Anfrage!
Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung oder offene Fragen zur Verfügung.
Amel Alltagsbegleitung
Anemonenweg 1a
27793 Wildeshausen
Tel.: 04431 - 892 44 81
Mobil: 0152 - 382 192 85
info@amel-alltagsbegleitung.de